FAQ
Häufig gestellte Fragen
Antworten rund um Immobilienverkauf, Bewertung, Kauf, Vermietung und unser Tippgeberprogramm – kompakt erklärt.
01Allgemeines zu J&P Immobilien
Wer ist J&P Immobilien?
J&P Immobilien ist ein bundesweit tätiges Immobilienmaklerunternehmen mit regionalen Schwerpunkten im Rhein-Main-Gebiet, in Franken (Fürth/Nürnberg), in Berlin-Brandenburg, in Ostdeutschland (Leipzig, Dresden, Erfurt) und in Norddeutschland (Sankt Peter-Ording/Nordfriesland).
Wir begleiten Eigentümer, Käufer, Investoren und Tippgeber beim Verkauf, Kauf, der Vermietung und der Bewertung von Wohn- und Anlageimmobilien. In jeder Region haben Sie eine feste Ansprechpartnerin oder einen festen Ansprechpartner, der den örtlichen Markt kennt.
In welchen Regionen ist J&P Immobilien aktiv?
Unsere regionalen Immobilienexpertinnen und -experten sind in folgenden Gebieten für Sie da:
- Rhein-Main-Gebiet
- Franken – Fürth und Nürnberg
- Berlin-Brandenburg
- Ostdeutschland – Leipzig, Dresden und Erfurt
- Norddeutschland – Sankt Peter-Ording und Nordfriesland
Liegt Ihre Immobilie außerhalb dieser Regionen, sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie wir Sie begleiten können.
Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?
Ein Immobilienverkauf umfasst viele Schritte, die Fachwissen und Zeit erfordern. Ein erfahrener Makler übernimmt unter anderem:
- eine marktgerechte Preiseinschätzung auf Basis aktueller Vergleichsdaten
- die Beschaffung und Prüfung aller Unterlagen
- ein aussagekräftiges Exposé mit professionellen Fotos
- die Vorauswahl der Interessenten inklusive Bonitätsprüfung
- Besichtigungen und Kaufpreisverhandlungen
- die Vorbereitung des Notartermins bis zur Übergabe
So vermeiden Sie typische Fehler, etwa einen zu niedrigen Angebotspreis oder unvollständige Angaben, die später zu Streit führen können. Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht; bei Bedarf empfehlen wir Ihnen geeignete Fachleute.
02Immobilienverkauf
Wie läuft ein Immobilienverkauf mit J&P Immobilien ab?
Ein Verkauf mit J&P Immobilien folgt einem klaren Ablauf. Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert:
- 01Kostenlose Erstberatung & MarktwertanalyseWir lernen Ihre Immobilie und Ihre Ziele kennen und schätzen den erzielbaren Marktpreis ein.
- 02Professionelle ImmobilienbewertungAuf Basis von Lage, Zustand und aktuellen Vergleichsdaten legen wir gemeinsam den Angebotspreis fest.
- 03Unterlagen & ExposéWir beschaffen fehlende Unterlagen, prüfen sie und erstellen ein Exposé mit Fotos und Grundrissen.
- 04VermarktungÜber Immobilienportale, unsere Webseite, Social Media und unsere Käuferdatenbank – auf Wunsch auch diskret Off-Market.
- 05Besichtigungen & KaufpreisverhandlungWir prüfen Interessenten vorab, führen die Besichtigungen und verhandeln in Ihrem Interesse.
- 06Notartermin, Kaufvertragsabwicklung & ÜbergabeWir stimmen den Kaufvertragsentwurf mit dem Notariat ab und begleiten Sie bis zur Schlüsselübergabe.
Wie wird der Wert meiner Immobilie ermittelt?
Wir orientieren uns an den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV):
- Vergleichswertverfahren – für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, wenn genügend Vergleichsverkäufe vorliegen
- Ertragswertverfahren – für vermietete Immobilien und Mehrfamilienhäuser; maßgeblich sind die nachhaltig erzielbaren Mieten
- Sachwertverfahren – für selbstgenutzte Häuser, für die es wenige Vergleichsdaten gibt
Einfluss haben vor allem Lage, Grundstücks- und Wohnfläche, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Energieeffizienz und die aktuelle Nachfrage in Ihrer Region.
Unsere Marktwerteinschätzung ist kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Benötigen Sie ein Gutachten, etwa für das Finanzamt, ein Gericht oder eine Erbauseinandersetzung, nennen wir Ihnen gerne öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige.
Ist die Immobilienbewertung kostenlos?
Ja. Die erste Marktpreiseinschätzung ist für Eigentümer kostenfrei und unverbindlich. Sie verpflichten sich damit nicht, uns mit dem Verkauf zu beauftragen.
Nach einem Termin vor Ort erhalten Sie eine nachvollziehbare Einschätzung des erzielbaren Verkaufspreises. Jetzt Bewertung anfragen
Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie?
Je nach Objekt, Lage und Nachfrage dauert ein Verkauf im Durchschnitt zwischen 4 Wochen und 6 Monaten – von der Vermarktung bis zum Notartermin.
Schneller geht es, wenn der Angebotspreis marktgerecht ist, alle Unterlagen vollständig vorliegen und der Käufer bereits eine Finanzierungsbestätigung hat. Nach der Beurkundung vergehen bis zur Kaufpreiszahlung und Übergabe meist weitere vier bis acht Wochen.
Kann ich eine noch finanzierte Immobilie verkaufen?
Ja. Die Restschuld wird in der Regel direkt aus dem Kaufpreis abgelöst. Der Notar holt dazu bei Ihrer Bank eine Löschungsbewilligung für die Grundschuld ein. Der Käufer zahlt den entsprechenden Betrag direkt an Ihre Bank, der Rest geht an Sie.
Endet Ihre Zinsbindung erst nach dem Verkauf, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sprechen Sie deshalb frühzeitig mit Ihrer Bank. Wir koordinieren den Ablauf mit Bank und Notariat.
Kann ich meine Immobilie verkaufen und weiter darin wohnen?
Ja. Dafür gibt es mehrere Modelle:
- Verkauf mit Nießbrauch – Sie behalten das Recht, die Immobilie selbst zu nutzen oder zu vermieten
- Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht – Sie wohnen weiter in der Immobilie; das Recht wird im Grundbuch eingetragen
- Verkauf mit Rückmiete – Sie bleiben als Mieter in der Immobilie wohnen
- Immobilienverrentung (Leibrente) – Sie erhalten statt oder zusätzlich zu einem Kaufpreis eine monatliche Rente
Nießbrauch und Wohnrecht mindern den Kaufpreis, weil der Käufer die Immobilie erst später selbst nutzen kann. Welches Modell zu Ihnen passt, besprechen wir in einem persönlichen Gespräch. Die rechtlichen und steuerlichen Folgen klären Sie bitte zusätzlich mit Notar und Steuerberater.
03Immobilienkauf
Wie finde ich passende Immobilienangebote?
Alle aktuellen Objekte finden Sie in unserem Immobilienangebot und auf unseren Regionalseiten.
Mit einem persönlichen Suchprofil über unser Interessenten-Formular informieren wir Sie, sobald eine passende Immobilie verfügbar ist – oft bevor sie öffentlich inseriert wird. Einige Objekte vermarkten wir ausschließlich an vorgemerkte Interessenten.
Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?
Zu den Kaufnebenkosten zählen:
- Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises, zum Beispiel 3,5 % in Bayern, 5,5 % in Sachsen, 6 % in Hessen und Berlin sowie 6,5 % in Brandenburg und Schleswig-Holstein
- Notar- und Grundbuchkosten: zusammen etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises
- Maklerprovision: bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern 3,57 % inkl. MwSt. des Kaufpreises
Zusätzlich können Kosten für Finanzierung, Gutachten oder Modernisierungen anfallen. Insgesamt liegen die Kaufnebenkosten in Deutschland meist bei etwa zehn bis fünfzehn Prozent des Kaufpreises. Banken finanzieren diese Kosten in der Regel nicht mit – planen Sie sie im Eigenkapital ein.
Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?
Die Formulierung schließt die Gewährleistung für Mängel aus, die bei der Besichtigung erkennbar waren. In notariellen Kaufverträgen über Bestandsimmobilien wird die Haftung für Sachmängel meist sogar umfassend ausgeschlossen.
Der Ausschluss gilt nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat, und nicht für ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheiten (§ 444 BGB). Verkäufer sollten bekannte Mängel deshalb offenlegen. Käufern empfehlen wir eine gründliche Besichtigung, bei älteren Gebäuden gerne mit einem Bausachverständigen.
Unterstützt J&P Immobilien bei der Finanzierung?
Ja. Über unser Netzwerk stellen wir den Kontakt zu unabhängigen Finanzierungspartnern her, die Angebote verschiedener Banken vergleichen.
Wir empfehlen, die Finanzierung vor der ersten Besichtigung zu klären. Mit einer Finanzierungsbestätigung sind Sie für Verkäufer ein verlässlicher Kaufinteressent und können schneller zusagen.
Was ist das Hessengeld?
Das Hessengeld ist ein Zuschuss des Landes Hessen für Menschen, die zum ersten Mal eine Wohnimmobilie oder ein Baugrundstück in Hessen kaufen und selbst bewohnen. Gefördert werden Kaufverträge, die seit dem 1. März 2024 notariell beurkundet wurden.
- 10 000 € je Käufer, höchstens 20 000 € je Immobilie
- 5 000 € zusätzlich für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren
- begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer
- Auszahlung in zehn gleichen Jahresraten
Wer bereits Wohneigentum besitzt oder besessen hat – auch durch Erbschaft oder in einem anderen Bundesland –, ist nicht antragsberechtigt. Den Antrag stellen Sie digital bei der WIBank. Den Einzug weisen Sie mit einer Meldebescheinigung nach.
04Besichtigungen & Vermarktung
Wie laufen Besichtigungen ab?
Wir koordinieren Einzel- oder Sammelbesichtigungen und begleiten alle Termine persönlich. Vorab prüfen wir die Interessenten: Wir erfassen die Kontaktdaten und fragen nach der Finanzierung.
Als Eigentümer müssen Sie bei den Besichtigungen nicht anwesend sein. Bei bewohnten oder vermieteten Immobilien stimmen wir die Termine mit Ihnen bzw. den Mietern ab.
Bieten Sie virtuelle Besichtigungen an?
Ja. Wir nutzen 360°-Rundgänge, Videos und digitale Exposés. So können sich Interessenten vorab ein genaues Bild machen, und zur persönlichen Besichtigung kommen nur diejenigen, die ernsthaft interessiert sind.
Eine persönliche Besichtigung vor dem Kauf ersetzt der virtuelle Rundgang nicht.
Wo wird meine Immobilie vermarktet?
Auf führenden Immobilienportalen, auf unserer Webseite, über Social Media sowie in unserer internen Käuferdatenbank. Die Vermarktungswege und den Zeitpunkt der Veröffentlichung stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Was ist Off-Market-Vermarktung?
Bei der Off-Market-Vermarktung wird Ihre Immobilie nicht öffentlich inseriert. Wir bieten sie gezielt ausgewählten, vorgemerkten Kaufinteressenten aus unserer Datenbank an.
Das eignet sich bei sensiblen Verkäufen, etwa bei Trennung oder Erbe, bei bekannten Eigentümern oder wenn Nachbarn und Mieter nicht vorab informiert werden sollen. J&P Immobilien bietet auf Wunsch eine Off-Market-Vermarktung an.
05Kosten & Provision
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses beträgt unsere Provision 3,57 % inkl. MwSt. des Kaufpreises – jeweils für Käufer und Verkäufer. Bei anderen Objektarten vereinbaren wir die Provision individuell.
Die Provisionshöhe regeln wir transparent vor Vertragsabschluss. Sie ist im Maklervertrag und im Exposé angegeben. Ein Maklervertrag über Wohnungen und Einfamilienhäuser bedarf der Textform (§ 656a BGB).
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gilt der Halbteilungsgrundsatz (§§ 656c, 656d BGB): Käufer und Verkäufer tragen die Provision jeweils zur Hälfte. Der Käufer muss seinen Anteil erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat.
Wann wird die Provision fällig?
Wir werden nur im Erfolgsfall bezahlt. Die Provision wird mit Abschluss eines wirksamen, notariell beurkundeten Kaufvertrags fällig (§ 652 BGB). Eine Reservierung oder eine mündliche Zusage löst keine Provision aus.
Fallen Kosten an, wenn kein Verkauf zustande kommt?
Nein. Ohne erfolgreichen Abschluss entstehen für Eigentümer keine Maklerkosten. Das gilt auch für die Bewertung, das Exposé, die Fotos und die Inserate.
06Tippgeberprogramm
Was ist das Tippgeberprogramm von J&P Immobilien?
Privatpersonen oder Geschäftspartner können uns Eigentümer empfehlen, die ihre Immobilie verkaufen möchten. Kommt ein Verkauf zustande, erhalten Sie eine Tippgeber-Provision. Fachwissen ist dafür nicht nötig.
Wichtig: Bitte geben Sie Kontaktdaten des Eigentümers nur weiter, wenn er damit einverstanden ist. So ist die Empfehlung datenschutzkonform.
Wie hoch ist die Tippgeber-Provision?
Gestaffelt von 5 % bis zu 10 % je nach Anzahl erfolgreicher Tipps. Zusätzlich erhalten Sie 1 % Beteiligung bei Tippgebern, die Sie für uns werben.
Die Provision wird ausgezahlt, sobald der Kaufvertrag beurkundet und unsere Provision eingegangen ist. Tippgeber-Provisionen sind in der Regel einkommensteuerpflichtig; Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Wie werde ich Tippgeber?
Übermitteln Sie uns über das Tippgeberformular auf unserer Webseite Ihre Kontaktdaten und die Informationen zur Immobilie. Wir melden uns bei Ihnen, nehmen Kontakt mit dem Eigentümer auf und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.
07Rechtliches & Unterlagen
Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?
Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt von der Art der Immobilie ab. Häufig sind das:
- aktueller Grundbuchauszug
- Energieausweis
- Grundrisse, Schnitte und Wohnflächenberechnung
- Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung
- bei vermieteten Immobilien: Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
Fehlende Unterlagen beschaffen wir mit Ihrer Vollmacht bei Grundbuchamt, Bauamt oder Hausverwaltung. Checklisten finden Sie in unseren Downloads.
Ist ein Energieausweis Pflicht?
Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Energieausweis beim Verkauf und bei der Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmen gelten unter anderem für Baudenkmäler und kleine Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche.
Verkäufer und Vermieter müssen die wichtigsten Kennwerte bereits in der Immobilienanzeige angeben, den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und dem Käufer oder Mieter nach Vertragsabschluss unverzüglich übergeben. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir helfen Ihnen, einen Energieausweis zu beschaffen.
Wann ist ein Immobilienkauf rechtlich bindend?
Erst mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags (§ 311b BGB). Mündliche Zusagen, Reservierungen oder ein unterschriebenes Kaufangebot sind vorher nicht bindend.
Eigentümer wird der Käufer mit der Eintragung im Grundbuch. Bis dahin sichert ihn eine Auflassungsvormerkung ab, die der Notar nach der Beurkundung beantragt.
Warum benötigen Sie meinen Ausweis?
Als Immobilienmakler sind wir nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität unserer Vertragspartner zu prüfen (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG). Beim Kauf und Verkauf betrifft das sowohl Käufer als auch Verkäufer.
Dazu lassen wir uns einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und fertigen eine Kopie an (§ 8 GwG). Bei Unternehmen erfassen wir zusätzlich die wirtschaftlich Berechtigten. Die Unterlagen bewahren wir fünf Jahre auf und nutzen sie ausschließlich zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht.
08Steuern, Erbe & Sonderfälle
Wann fällt Spekulationssteuer an?
Spekulationssteuer ist Einkommensteuer auf den Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Sie fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf einer Immobilie weniger als zehn Jahre liegen.
Steuerfrei ist der Verkauf trotzdem, wenn Sie die Immobilie zwischen Kauf und Verkauf ausschließlich selbst bewohnt haben oder im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren. Bei geerbten Immobilien zählt der Kaufzeitpunkt des Erblassers. Lassen Sie sich vor dem Verkauf von einem Steuerberater beraten.
Was ist beim Verkauf geerbter Immobilien zu beachten?
Zuerst müssen Sie nachweisen, dass Sie Erbe sind – mit einem Erbschein oder einem notariellen Testament bzw. Erbvertrag samt Eröffnungsprotokoll. Anschließend wird das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben. Beantragen Sie die Umschreibung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, fallen dafür keine Grundbuchgebühren an.
Gibt es mehrere Erben, müssen alle dem Verkauf zustimmen. Wir unterstützen Erbengemeinschaften mit einer neutralen Bewertung als Grundlage für die Einigung.
Wie läuft ein Immobilienverkauf bei Scheidung ab?
Möglichkeiten sind der Verkauf an Dritte, die Auszahlung eines Partners oder die Übertragung auf einen Partner oder die Kinder. Gehört die Immobilie beiden, müssen beide dem Verkauf zustimmen.
Wir agieren neutral und lösungsorientiert und liefern mit einer Marktwerteinschätzung eine sachliche Grundlage für die Einigung. Steuerliche und familienrechtliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.
09Vermietung
Was gilt beim Bestellerprinzip?
Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz): Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. In der Praxis ist das meist der Vermieter.
Mieter zahlen nur, wenn sie den Makler selbst in Textform beauftragt haben und dieser die Wohnung ausschließlich für sie gesucht hat. Die Provision ist dann auf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.
Wie prüfen Sie Mieter?
Durch Selbstauskunft, SCHUFA-Bonitätsauskunft, Einkommensnachweise und persönliche Gespräche.
Wir erfragen nur Angaben, die für die Entscheidung zulässig und erforderlich sind, und löschen die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber nach Abschluss der Vermietung.
10Datenschutz & Service
Wie werden meine Daten behandelt?
Gemäß DSGVO, streng vertraulich und ausschließlich zweckgebunden. Wir geben Ihre Daten nur weiter, wenn es für die Abwicklung nötig ist, etwa an das Notariat, oder wenn Sie zugestimmt haben.
Sie können jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten verlangen. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kann ich eine persönliche Beratung erhalten?
Ja. Telefonisch, digital oder vor Ort – die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich. Sie erreichen uns unter +49 1520 8318352 oder per E-Mail an info@jpimmobilien.com.
Die Antworten dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: September 2026.