
Ein Immobilienmakler stellt nicht nur den Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer her. Er begleitet den gesamten Prozess – von der Bewertung über die Vermarktung bis zum Notartermin. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Aufgaben ein Makler übernimmt, welche Regeln für Maklervertrag und Provision gelten und woran Sie einen guten Makler erkennen.
Was ein Makler für Sie übernimmt
Viele Aufgaben eines Maklers geschehen im Hintergrund. Sie sparen Verkäufern Zeit und schützen sie vor teuren Fehlern.
Marktgerechte Bewertung
Der Makler ermittelt anhand von Vergleichsverkäufen und Marktkenntnis einen realistischen Angebotspreis und entwickelt eine Preisstrategie.
Unterlagen und Exposé
Er beschafft Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse und weitere Unterlagen und erstellt daraus ein aussagekräftiges Exposé.
Vermarktung
Professionelle Fotos, ein digitaler Rundgang und die Veröffentlichung auf Portalen, der eigenen Website und in sozialen Medien sorgen für Reichweite.
Auswahl der Interessenten
Er beantwortet Anfragen, prüft die Finanzierung der Interessenten und führt Besichtigungen nur mit ernsthaften Käufern durch.
Verhandlung
Als neutraler Vermittler führt er die Preisverhandlung sachlich und mit Kenntnis des Marktes – ohne persönliche Befangenheit.
Vertrag und Notar
Er stimmt den Kaufvertragsentwurf mit dem Notar ab, begleitet Sie zum Notartermin und organisiert die Übergabe.
So begleitet ein Makler den Verkauf
Vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe vergehen meist einige Monate. In jeder Phase hat der Makler eine klare Aufgabe.
- 01
Erstgespräch und Bewertung
Der Makler besichtigt Ihre Immobilie, klärt Ihre Ziele und ermittelt den Marktwert. Auf dieser Grundlage legen Sie gemeinsam den Angebotspreis fest.
- 02
Maklervertrag
Sie schließen einen Maklervertrag, in dem Leistungen, Laufzeit und Provision geregelt sind.
- 03
Vorbereitung und Vermarktung
Unterlagen werden zusammengestellt, Fotos und Exposé erstellt und die Immobilie veröffentlicht.
- 04
Besichtigungen
Der Makler koordiniert die Termine, führt durch die Immobilie und beantwortet Fragen. Sie müssen nicht bei jeder Besichtigung anwesend sein.
- 05
Verhandlung und Reservierung
Er prüft die Bonität der Kaufinteressenten, verhandelt den Preis und bereitet die Reservierung vor.
- 06
Notartermin und Übergabe
Der Makler übermittelt dem Notar alle Daten, prüft den Vertragsentwurf mit Ihnen und begleitet Sie zum Termin und zur Schlüsselübergabe.
Der Vergleich im Überblick
Ein Privatverkauf spart die Provision des Verkäufers, verlangt aber viel Zeit und Fachwissen.
Maklervertrag, Provision und Erlaubnis
Für die Tätigkeit von Immobilienmaklern gelten klare gesetzliche Regeln. Sie schützen Verkäufer und Käufer.
Maklervertrag
Der Maklervertrag regelt Leistungen, Laufzeit und Provision. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses muss er mindestens in Textform geschlossen werden, etwa per E-Mail.
- Formmindestens Textform (§ 656a BGB)1
- Einfacher Auftragmehrere Makler möglich
- Alleinauftragein Makler, mit Pflicht zum Tätigwerden
Gut zu wissen: Beim Alleinauftrag arbeitet der Makler meist intensiver, weil er seine Leistungen nicht mit anderen Maklern teilen muss. Üblich sind Laufzeiten von sechs Monaten.
Provision
Die Provision ist ein Erfolgshonorar. Sie wird nur fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt.
- Fälligkeitnur bei Kaufvertrag (§ 652 BGB)2
- Wohnung oder Haus an Verbraucherhälftig geteilt (§ 656c BGB)1
- J&P Immobilien3,57 % je Partei inkl. MwSt.
Gut zu wissen: Insgesamt beträgt die Provision bei J&P Immobilien 7,14 % inkl. MwSt. Für Verkäufer und Käufer gilt derselbe Satz.
Erlaubnis und Weiterbildung
Wer gewerbsmäßig Immobilien vermittelt, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Geprüft werden unter anderem Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.
- Erlaubnis§ 34c Gewerbeordnung3
- Weiterbildungspflicht20 Stunden in 3 Jahren3
- Nachweisauf Anfrage beim Makler
Gut zu wissen: Fragen Sie im Erstgespräch nach der Erlaubnis und den Weiterbildungen. Ein seriöser Makler legt beides gern offen.
Woran Sie einen guten Makler erkennen
Darauf sollten Sie achten
- Kenntnis des lokalen Marktes und aktuelle Referenzen in Ihrer Region
- Bewertung mit nachvollziehbarer Begründung
- Klare Aussagen zu Leistungen, Laufzeit und Provision
- Professionelle Fotos und vollständige Exposés
- Erreichbarkeit und regelmäßige Berichte über den Stand der Vermarktung
- Erlaubnis nach § 34c GewO
Hier ist Vorsicht geboten
- Auffällig hoher Preis, um den Auftrag zu gewinnen
- Druck, den Maklervertrag sofort zu unterschreiben
- Unklare Angaben zur Provision
- Keine Besichtigung vor der Bewertung
- Lange Vertragslaufzeiten ohne Kündigungsmöglichkeit
Zusammenarbeit mit einem Makler
Kann ich den Maklervertrag kündigen?
Ein unbefristeter einfacher Maklerauftrag kann jederzeit gekündigt werden. Bei einem befristeten Alleinauftrag gelten die vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist. Achten Sie deshalb vor der Unterschrift auf diese Punkte.
Muss ich bei Besichtigungen anwesend sein?
Nein. Der Makler führt die Besichtigungen durch und berichtet Ihnen anschließend über die Rückmeldungen der Interessenten. Viele Verkäufer schätzen gerade das, wenn sie noch in der Immobilie wohnen.
Wer zahlt die Provision?
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Teilen. Bei J&P Immobilien sind das jeweils 3,57 % inkl. MwSt.
Lohnt sich ein Makler auch in einem gefragten Markt?
Auch wenn viele Anfragen eingehen, bleibt die Arbeit: Interessenten prüfen, Besichtigungen durchführen, Preis verhandeln und den Vertrag vorbereiten. Ein Makler sorgt dafür, dass Sie den passenden Käufer zu einem marktgerechten Preis finden.
Ein guter Immobilienmakler ist mehr als ein Vermittler.
Er bewertet, bereitet vor, vermarktet, verhandelt und begleitet Sie bis zum Notartermin. Wählen Sie Ihren Makler sorgfältig aus und achten Sie auf Marktkenntnis, transparente Konditionen und eine nachvollziehbare Bewertung. Bei J&P Immobilien freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
- §§ 656a – 656d BGB, in Kraft seit 23. Dezember 2020.
- § 652 BGB: Entstehung des Lohnanspruchs des Maklers.
- § 34c Gewerbeordnung, Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

