
Immobilien gelten als eine der sichersten Formen der Kapitalanlage und ziehen viele Investoren an. Doch wie bei jeder Investition gibt es auch bei Immobilien Chancen und Risiken. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte, die Sie bei der Investition in Immobilien berücksichtigen sollten.
Vorteile von Immobilien als Kapitalanlage
Stabile Wertentwicklung
Immobilien haben in der Regel eine positive Wertentwicklung, die über längere Zeiträume hinweg stabil bleibt. Dies macht sie zu einer verlässlichen Anlageform.
Mieteinnahmen
Durch die Vermietung Ihrer Immobilien erzielen Sie regelmäßige Mieteinnahmen, die eine zusätzliche Einkommensquelle darstellen.
Inflationsschutz
Immobilien gelten als gute Absicherung gegen Inflation, da die Mietpreise in der Regel mit der Inflation steigen.
Risiken bei Immobilieninvestitionen
Marktschwankungen
Der Immobilienmarkt unterliegt Schwankungen, die den Wert Ihrer Investition beeinflussen können. Ein plötzlicher Rückgang der Immobilienpreise kann zu Verlusten führen.
Finanzielle Belastungen
Der Erwerb von Immobilien erfordert in der Regel hohe Investitionen und laufende Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und Hypothekenzahlungen.
Leerstandsrisiko
Bei vermieteten Immobilien besteht das Risiko von Leerständen, die zu einem Verlust von Mieteinnahmen führen können.
So berechnen Sie die Mietrendite
Die Bruttomietrendite setzt die jährliche Nettokaltmiete ins Verhältnis zum Kaufpreis. Sie eignet sich für einen schnellen Vergleich verschiedener Objekte. Aussagekräftiger ist die Rendite auf die Gesamtinvestition, denn zum Kaufpreis kommen die Kaufnebenkosten hinzu.
Teilt man umgekehrt den Kaufpreis durch die Jahresmiete, erhält man den Kaufpreisfaktor. Er gibt an, nach wie vielen Jahren die Mieteinnahmen den Kaufpreis gedeckt hätten – ohne Kosten, Zinsen und Steuern.
Eigentumswohnung in Eschborn, 70 m²
Durchschnittswerte aus Angebotsdaten. Nicht umlagefähige Kosten wie Verwaltung und Instandhaltungsrücklage sowie Finanzierungskosten senken die tatsächliche Rendite weiter. Konkrete Objekte können deutlich abweichen.
Was Vermieter steuerlich wissen sollten
Mieteinnahmen sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig. Gleichzeitig mindern zahlreiche Ausgaben die Steuerlast. Wie stark sich das auf die Rendite auswirkt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Abschreibung (AfA)
Abschreiben lässt sich nur der Gebäudeanteil des Kaufpreises einschließlich anteiliger Nebenkosten – Grund und Boden nutzen sich nicht ab. Der Satz richtet sich nach dem Jahr der Fertigstellung. Für neue Wohngebäude gilt bei Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 wahlweise eine degressive AfA von 5 % vom Restwert.
Werbungskosten
Schuldzinsen für das Darlehen, Verwaltungskosten, Reparaturen, Grundsteuer und Versicherungen können Sie in der Regel als Werbungskosten geltend machen. Tilgungsraten zählen nicht dazu.
Zehnjährige Spekulationsfrist
Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist ein Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern. Nach Ablauf der Frist bleibt er steuerfrei.6
Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation empfehlen wir die Abstimmung mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Strategien zur Risikominderung
Diversifikation
Investieren Sie in verschiedene Immobilien oder Immobilienarten, um das Risiko zu streuen. Eine Mischung aus Wohn- und Gewerbeimmobilien kann sinnvoll sein.
Marktforschung
Informieren Sie sich gründlich über den Immobilienmarkt und die lokalen Gegebenheiten, bevor Sie investieren. Eine fundierte Entscheidung kann das Risiko minimieren.
Langfristige Planung
Immobilieninvestitionen sind in der Regel langfristige Anlagen. Planen Sie sorgfältig, um sicherzustellen, dass Sie die finanziellen Mittel für Instandhaltung und Verwaltung bereitstellen können.
Kapitalanlage in Eschborn
Eschborn grenzt direkt an Frankfurt und ist mit der S-Bahn in 13 Minuten mit dem Hauptbahnhof verbunden. Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist hoch – das spiegelt sich in Preisen und Mietrecht wider.
Mietpreisbremse und Kappungsgrenze
In Eschborn gilt die Mietpreisbremse. Mieterhöhungen im Bestand sind innerhalb von drei Jahren auf 15 % begrenzt. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen wurden, sowie umfassend sanierte Wohnungen. Kalkulieren Sie die erzielbare Miete deshalb anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete, nicht anhand von Spitzenangeboten.
Neufassung ab Ende November 2026
Die geltende Hessische Mieterschutzverordnung läuft am 25. November 2026 aus. Der Entwurf der Landesregierung vom 24. September 2026 sieht Eschborn weiterhin im Geltungsbereich vor. Beschlossen ist die Neufassung noch nicht – wir halten Sie über Änderungen auf dem Laufenden.

Wie J&P Immobilien Sie unterstützt
Bei J&P Immobilien stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Sie bei Ihrer Investition in Immobilien zu unterstützen. Wir bieten:
Marktanalyse
Unsere Experten analysieren den Immobilienmarkt und identifizieren attraktive Investitionsmöglichkeiten für Sie.
Objektbewertungen
Lassen Sie sich von uns bei der Bewertung von Immobilien unterstützen, um sicherzustellen, dass Sie einen fairen Preis zahlen.
Vermietungsmanagement
Wir helfen Ihnen, geeignete Mieter zu finden und unterstützen Sie bei der Verwaltung Ihrer Mietobjekte.
Immobilien können eine lohnende Kapitalanlage sein, wenn Sie die Chancen und Risiken richtig einschätzen.
Bei J&P Immobilien stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite, um Ihre Investition erfolgreich zu gestalten. Nutzen Sie unsere umfassende Beratung und profitieren Sie von unserem Wissen über den Immobilienmarkt.
- ImmoScout24, Mietpreise Eschborn, 1. Quartal 2026. Angebotsmieten, kein Mietspiegel im Sinne der §§ 558c, 558d BGB.
- immowelt, Immobilienpreise Eschborn, Stand 1. Oktober 2026. Angebotspreise für Eigentumswohnungen.
- Hessisches Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer: 6 % seit 1. August 2014.
- § 656c BGB (Teilung der Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher).
- § 7 Abs. 4 und Abs. 5a EStG.
- § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
- Hessische Mieterschutzverordnung (gültig bis 25. November 2026); Entwurf des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vom 24. September 2026.

